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Unternehmer?

   

Gefahrgut?

   

Überschrift

Wer kann gefahrgutrechtlich Unternehmer sein?
 

- Jede natürliche und
   juristische Person
   mit/ohne Erwerbszweck,

- Jede Vereinigung/Zusammen-
   schluß von Personen
   mit/ohne
    Rechtspersönlichkeit/
    Erwerbszweck,

- Jede staatliche Einrichtung
   mit/ohne Rechtspersönlichkeit
   oder von einer Behörde mit
   Rechtspersönlichkeit
   abhängt,

   die gefährliche Güter befördert
   - einschließlich des zeitweil-
     igen Aufenthaltes im Verlauf
     der Beförderung -,
     lädt, entlädt oder befördern
     läßt,

    sowie eine solche, die
    gefährliche Güter im
    Zusammenhang mit
    einer Beförderungs-
    tätigkeit verpackt, sammelt
    oder in Empfang nimmt.

Beispiele:
AG, GmbH, GbR, KG, OHG, engl. LDT, Max Muster, Ärzte, Büro-/Praxisgemeinschaften, eingetragene/nicht eingetragene Vereine/Clubs/Bürgerinitiativen, usw.

 

 

 

 

 

Was ist Gefahrgut?

Gefährliche Güter im Sinne des Gefahrgutgesetzes
sind Stoffe/Gegenstände, von denen auf Grund ihrer Natur, ihrer Eigenschaften oder ihres Zustandes im Zusammenhang der Beförderung Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, insbesondere für die Allgemeinheit, für wichtige Gemeingüter, für Leben und Gesundheit von Menschen sowie für Tiere und Sachen ausgehen können.

Gefährliche Güter im Sinne der Gefahrgutverordnungen (Straße, Eeisenbahn, Binnenschifffahrt)

sind Stoffe und Gegenstände, deren Beförderung nach
- Teil 2,
- Kapitel 3.2 Tabelle A und
- Kapitel 3.3
ADR, RID, ADN verboten oder nach den vorgesehenen Bedingungen gestattet ist.

Bem. Innerstattlich auch die unter 1.1 und 1.2 Anlage 2 genannten Güter o.g. Verordnung.

Gefährliche Güter im Sinne der Gefahrgutverordnung See sind

- Stoffe und Gegenstände, die
   unter die Begriffsbestimm-
   ungen der Klassen 1 bis 9 des
   IMDG-Code fallen,
- Schüttgut der Gruppe B
   (IMSBC-Code)
- Stoffe die in Tankschiffen
   befördert werden sollen.

Gefährliche Güter im Sinne von staatlichen und privatrechtlichen Luftverkehrsvorschriften (ICAO, IAEA und IATA) sind Stoffe oder Gegenstände, welche in der Lage sind, ein Risiko für die Gesundheit, die Sicherheit, für Eigentum oder für die Umwelt darzustellen und welche im Verzeichnis der gefährlichen Güter (Tabelle 4.2 IATA-DGR) aufgeführt sind oder entsprechend der IATA-DGR klassifiziert sind.

 Text der rechten Spalte


 

Bodo Koch | gefahrgutservice@t-online.de